
P.Mitteilung der CDU/CSU Fraktion – Foto. Wolfgang Koempel
Der Deutsche Bundestag berät am 26.11.2020, abschließend das Erste Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes. Mit ihm soll ein Verbot für leichte Kunststofftragetaschen (Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer) beschlossen werden. Hierzu erklärte der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Georg Nüßlein der CDU/CSU-Fraktion: „Das Plastiktütenverbot setzt ein wichtiges Zeichen gegen die Wegwerfgesellschaft. Auch wenn die Selbstverpflichtung des Handels bereits zu einem deutlichen Rückgang des Verbrauchs seit 2016 geführt hat, ist dieser Schritt jetzt richtig: Wir wollen Plastik im Alltag weiter massiv reduzieren und so für Ressourcenschonung und Umweltschutz sorgen. Die nun vorgesehene Übergangsfrist von zwölf Monaten ist fair, denn der Handel soll nicht auf bereits vorrätigen Tragetaschen sitzenbleiben. Unstrittig ist auch die Herausnahme von sehr leichten Tragetaschen, die bei Gemüse und Obst zum Einsatz kommen. Ein Verbot würde hier zu mehr Vorverpackungen und unterm Strich mehr Plastik führen.“
